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AKTUELLE INFORMATIONEN Nach § 8 Abs. 1, 2 GlüStV 2021 wird ab 1. Juli 2021 ein Bundesweit zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem eingeführt. Es ist verpflichtend für alle Glücksspielanbieter. Spielbanken, Spielotheken, Bars, Clubs, Imbiss, Wettbüros und Wettannahmestellen müssen ihre Kunden einer Kontrolle unterziehen. Für Gaststätten werden von verschiedenen Herstellern Freischaltterminals angeboten. Diese werden mit den vorhandenen Geldspielgeräten verbunden. Das Terminal wird über einen vorhandenen Internetanschluss oder per Mobilfunk an das Internet anggeschlossen. Nach erfoglreicher Anmeldung bei der Darmstädter Behörde OASIS , erhalten Sie für jedes Objekt "Zertifikate", die sie dann in Ihre Freischallösung einfügen müssen, damit die Abfrage funktioniert. Mehr Information zum anschließen an das Sperrsystem finden man hier : Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre Antrag auf Eintrag einer Fremdsperre Antrag auf Entsperrung
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AKTUELLE INFORMATIONEN Nach § 8 Abs. 1, 2 GlüStV 2021 wird ab 1. Juli 2021 ein Bundesweit zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem eingeführt. Es ist verpflichtend für alle Glücksspielanbieter. Spielbanken, Spielotheken, Bars, Clubs, Imbiss, Wettbüros und Wettannahmestellen müssen ihre Kunden einer Kontrolle unterziehen. Für Gaststätten werden von verschiedenen Herstellern Freischaltterminals angeboten. Diese werden mit den vorhandenen Geldspielgeräten verbunden. Das Terminal wird über einen vorhandenen Internetanschluss oder per Mobilfunk an das Internet anggeschlossen. Nach erfoglreicher Anmeldung bei der Darmstädter Behörde OASIS , erhalten Sie für jedes Objekt "Zertifikate", die sie dann in Ihre Freischallösung einfügen müssen, damit die Abfrage funktioniert. Mehr Information zum anschließen an das Sperrsystem finden man hier : Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre Antrag auf Eintrag einer Fremdsperre Antrag auf Entsperrung