AKTUELLE INFORMATIONEN
Nach § 8 Abs. 1, 2 GlüStV 2021 wird ab 1. Juli 2021 ein Bundesweit zentrales, spielformübergreifendes
Sperrsystem eingeführt. Es ist verpflichtend für alle Glücksspielanbieter.
Spielbanken, Spielotheken, Bars, Clubs, Imbiss, Wettbüros und Wettannahmestellen müssen ihre
Kunden einer Kontrolle unterziehen.
Für Gaststätten werden von verschiedenen Herstellern Freischaltterminals angeboten.
Diese werden mit den vorhandenen Geldspielgeräten verbunden.
Das Terminal wird über einen vorhandenen Internetanschluss oder per Mobilfunk an das Internet
anggeschlossen.
Nach erfoglreicher Anmeldung bei der Darmstädter Behörde OASIS , erhalten Sie für jedes Objekt
"Zertifikate", die sie dann in Ihre Freischallösung einfügen müssen, damit die Abfrage funktioniert.
Mehr Information zum anschließen an das Sperrsystem finden man
hier :
Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre
Antrag auf Eintrag einer Fremdsperre
Antrag auf Entsperrung